Bochum Lindener Familientradition seit 1933
Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt der Standesbeamte des Sterbeortes einen Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen.
Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte Familienstammbuch. Existiert kein Familienstammbuch, müssen Sie folgende Einzeldokumente vorlegen:
Weitere Unterlagen:
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.
Wir erledigen dann für Sie zuverlässig alle Formalitäten und Behördengänge.
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